Unsere Führhundehalter
Die Einführung des Hundes beim Sehbehinderten oder Blinden erstreckt sich über ein halbes Jahr. Sie beginnt mit einem Einführungskurs von einer
Woche. Ein erfolgreiches Führgespann, danach folgen 7-10 Tage Angewöhnungszeit und nochmals eine Woche Kurs. Innerhalb der folgenden
6 Monate Probezeit wird das Gespann vom Ausbilder mehrmals betreut, damit mögliche Fehler korrigiert werden können. Diese Einführung
findet am Wohnort des Empfängers statt. Nach Ablauf der Einführung prüft ein Experte des BSV (Bundesamt für Sozialversicherung) das Gespann. Hat sich ein
harmonisches Verhältnis zwischen Hund und seinem Halter gebildet, wird der Hund von der IV zugelassen. Ab diesem Zeitpunkt ist die
Invaliden-Versicherung Mieterin des Hundes. Als Hilfsmittel wird der Hund dem Halter zur Verfügung gestellt.
Unsere Betreuung und Weiterbildung
Im Laufe der Jahre können Ereignisse das Verhalten des Halters oder auch des Hundes verändern. Deshalb muss notwendigerweise die Schule mit dem
Führgespann in Kontakt bleiben. Weiter steht der zuständige Ausbilder (Zweigstelle) jeder Zeit für fachlichen Rat zur Verfügung. Zudem bietet
der VBM zwei Weiterbildungskurse im Jahr, mit verschiedenen Schwerpunkten, seinen Führgespannen an. Die hohen Beteiligungen zeigen uns, dass wir
auch hier auf dem richtigen Weg sind. Bei einer allfälligen Erkrankungen des Führhundehalters wird sein Führhund von einer "Gastfamilie", die der
VBM speziell für diese Aufgabe vorbereitet hat, betreut.
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