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Gemeinsam sehen, gemeinsam helfen - Spendenkonto Post 40-1488-4 / IBAN CH47 0900 0000 4000 1488 4

Seit der Gründung 1986
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unsere Hunde helfen
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GEMEINSAM SEHEN, GEMEINSAM HELFEN

Hilfsmittel. Orientierung. Sicherheit. Freiheit. Begleiter. Freund.

Unsere Blindenführhunde bereichern das Leben von sehbehinderten und blinden Menschen. Sie ermöglichen Ihnen eine sichere Mobilität, mehr Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit - und, sie sind ein treuer Wegbegleiter für die gemeinsame Zeit.

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die Menschen mit einer Sehbehinderung mit ihrem Blindenführhund finanziell unterstützt. Leider deckt der Betrag nicht die vollständigen Ausbildungskosten. Deshalb sind wir auf Ihre Unterstützung als Spender und Gönner angewiesen, um auch in Zukunft Mensch und Hund zu einem harmonischen Gespann zusammenbringen zu können.

SPENDEN

Jeder Beitrag hilft - vom Futter für einen Welpen bis zum Führgeschirr

Die Ausbildung eines Blindenführhunde und die nachfolgende Betreuung kostet 69 900 Fr. Die Invalidenversicherung zahlt einen monatlichen Beitrag an unsere Hunde im Einsatz. Damit ist gewährleistet, dass Menschen mit einer Sehbehinderung unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten einen Blindenführhund erhalten.

Doch die Beiträge decken durchschnittlich nur die Hälfte der Kosten. Den Rest tragen wir als Ausbildungsstätte. Deshalb sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Egal wie hoch Ihre Spende ausfällt – gesammelt bewirken sie Grosses. Ob Sie als Einzelperson einen Beitrag leisten möchten oder anlässlich Ihres Geburtstag mit Freunden und Familien – wir wissen jeden Geste zu schätzen.

Als steuerbefreite soziale Institution dürfen Spenden an den Verein für Blindenhunde und Mobilitätshilfen von den Steuern abgezogen werden. Um administrative Kosten und Portospesen zu sparen und die Spenden bei der Ausbildung von Blindenführhunden einzusetzen, versenden wir Dankesbriefe erst ab einem Spendenbetrag von 50 Schweizer Franken. Ist ein Brief bei einem niedrigeren Betrag gewünscht, bitten wir darum uns zu informieren.

Ganz einfach können Sie online Spenden. Gerne senden wir Ihnen auch einen Einzahlungsschein – nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.

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LEGATE & ERBSCHAFTEN

Seinen letzten Willen zu verfassen ist eine persönliche und verantwortungsvolle Aufgabe. Eine Begünstigung ist nicht nur eine finanzielle Zuwendung, sondern ein symbolischer Akt über das Leben hinaus. Denn Ihre Tat geht nicht vergessen - Hunde berühren unsere Leben lange nachdem sie bereits weitergegangen sind.

Um dem VBM ein Legat oder Erbteil zu hinterlassen, ist ein Testament notwendig. Dieses muss in ganzer Form handschriftlich und eigenhändig niedergeschrieben werden, mit Datum und Unterschrift. Um sicherzugehen, dass Ihr Wille nach Ihrem Ableben vollstreckt werden kann, raten wir Ihnen einen Notar für Ihr Testament zu Hilfe zu ziehen.

Damit haben Sie die Gewissheit, Menschen mit einer Sehbehinderung zu helfen und Ihren Nachlass geregelt zu haben, sowie die Sicherheit für Menschen und Projekte zu sorgen, die Ihnen am Herzen liegen.

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