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Hilfsmittel und Partner
Ein Blindenführhund ist das Sinnbild für wiedergewonne Mobilität bei einer Sehbehinderung oder Blindheit. Unbekannte oder neue Situationen wirken weniger bedrohlich und die Navigation mit dem Hund erhöht die Sicherheit des Halters und die Hilfsbereitschaft der Mitmenschen.
Oft hilft die Gegenwart des Hundes Stress, Depressionen und Einsamkeit zu verringern. Gleichzeitig hat ein Führhundehalter mehr Bewegung und frische Luft, da der Hund auch im Winter oder bei Regen regelmäßig nach draußen möchte, womit die Gesundheit gefördert wird. Im Gegensatz zu anderen Hilfsmitteln ist der Blindenführhund ein Lebewesen, der auch ausserhalb seiner Arbeit eine artgerechte Haltung braucht und dementsprechend Spiel- und Ruhezeiten, Kontakt mit Artgenossen und Spaziergänge benötigt.
Ein Blindenführhund ist weit mehr als eine Mobilitätshilfe, sondern eine wichtige Bereicherung, die Leben verändern kann.
VORAUSSETZUNGEN
Sehbehinderungen zeigen sich in allen Facetten. Eines liegt ihnen jedoch gemeinam: Im Alter nimmt die Sehfähigkeit rapide ab. Doch die Invalidenversicherung finanziert den ersten Blindenführhund nur, wenn er zum Stichtag des gesetzlichen Rentenalters bei seinem sehbehinderten oder blinden Halter ist.
Aufgrund der Wartezeit empfehlen wir Ihnen sich mindestens vier Jahre vor dem Erreichen des Rentenalters bei uns zu melden.
Die Eignung für einen Blindenführhund ist nicht an einen Grad der Sehbehinderung gebunden und wird im weiteren Verlauf von uns in persönlichen Gesprächen beurteilt. Dies gibt Ihnen auch Gelegenheit uns kennenzulernen und Fragen zu stellen.
Wichtigste Voraussetzungen sind eine gute körperliche Kondition und die Akzeptanz des sozialen Umfelds und am Arbeitsplatz.
Die Entscheidung zu einem Blindenführhund ist keine einfache. Ob Sie selber betroffen sind oder eine Person mit Sehbehinderung kennen, wir helfen Ihnen gerne sich umfassend zu informieren.